Externer Brandschutzbeauftragter
Ihr Brandschutz in kompetenten Händen, inkl. Brandschutzordnung A–C.
Brandschutz ist Betreiberpflicht, aber niemand muss sie allein tragen. Als externe Brandschutzbeauftragte übernehmen wir Verantwortung mit Namen.
Worauf es ankommt.
Betreiber von Gebäuden und Betrieben tragen im Brandschutz weitreichende Pflichten, von der Gefährdungsbeurteilung über die Brandschutzordnung bis zur Unterweisung der Beschäftigten. Vieles davon lässt sich delegieren: an einen benannten, qualifizierten Brandschutzbeauftragten.
Als Ihr externer Brandschutzbeauftragter begehen wir Ihre Objekte regelmäßig, bewerten Gefährdungen, erstellen und pflegen die Brandschutzordnung Teil A, B und C und beraten Sie bei allen Fragen des vorbeugenden Brandschutzes, mit jährlichem Bericht und einem festen Ansprechpartner, der Ihr Haus kennt.
So haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Pflichten fachkundig wahrgenommen werden, ohne eigenes Personal aufbauen und laufend fortbilden zu müssen.
Das übernehmen wir für Sie.
Fragen zum Thema Externer Brandschutzbeauftragter?
Ein Anruf oder ein paar Zeilen genügen: Ihr Ansprechpartner meldet sich in Kürze bei Ihnen. Wir freuen uns darauf.
0234 361 8 361info@buschenhofen.net